Berliner Musikschulforum

Eine Informationsplattform zur Situation der Berliner bezirklichen Musikschulen

Richtlinien des Deutschen Städte- und Gemeindetages




Rechtliche Hintergründe

Richtlinien des Deutschen Städte- und Gemeindetages

Beitragvon ucm » Fr 9. Mär 2012, 00:08

Im Musikinformationszentrum finden sich über den Link
http://www.miz.org/artikel/musikschulen_leitlinien.pdf

die "Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Musikschulen" "Verabschiedet vom Präsidium des Deutschen Städtetages am 24. Februar 2010 in Ludwigshafen, vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 13. Januar 2010 im Landkreis Ludwigsburg und vom Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 27. Oktober 2009 in Frankfurt am Main"

Darin heißt es u.a.
- Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die über die Sensibilisierung für das Musizieren, die Auseinandersetzung mit Musik und das Erlernen musikalischer Fertigkeiten hinaus einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Musikschulen fördern die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration.
Sie sind Orte der Integration, des Aufeinanderzugehens, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinander auch unterschiedlicher sozialer bzw. ethnischer Gruppen und kultureller Milieus.

- Musikschulen brauchen ein gesichertes schulisches Konzept, um qualitätsvolle Musikausbildung zu gewährleisten. Dieses Konzept umfasst nicht nur die Instrumentalmusik mit Konzentration auf jüngere Menschen, sondern darüber hinaus, mit Blick auf ein breites Spektrum von Zielgruppen in der Gesamtbevölkerung (z. B. Senioren), weitergehende bildungspolitische, soziale und kulturelle Aufgaben.

- Notwendig ist ein bedarfsgerechtes Verhältnis zwischen hauptamtlich beschäftigtem Personal
und Honorarkräften. Es sollten in der Regel qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener musikalischer Fachausbildung beschäftigt werden.

- Um die Qualität öffentlicher Musikschulen im o. g. Sinne zu erhalten, ist eine kommunale Trägerschaft bzw. aktive kommunale Mitverantwortung bei anderer Trägerschaft als Ausdruck des politischen Willens zu dieser Qualität erforderlich. Ein wichtiges Element der Qualitätssicherung ist die notwendige Fortbildung des Personals.

- Den Ländern kommt eine besondere Verantwortung auch für den Bereich der außerschulischen kulturellen
Bildung zu. Über eine Grundausbildung sowie durch einen qualifizierten und breitgefächerten Instrumental- bzw. Gesangsunterricht werden die Grundlagen für ein lebenslanges Musizieren gelegt. Systematisch verbunden mit dem Fachunterricht sind vielfältige Angebote des Ensemblespiels, das durch Gruppenunterricht nicht ersetzt werden kann. Hinzu kommt die Kooperation mit Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden
Schulen, Vereinen und Musikgruppen.

- Sie (die kommunale Trägerschaft, Anm. d. Admin) schließt die Aufsicht über Einhaltung der Mindestvoraussetzungen ebenso ein wie die Personalverantwortung inklusive der notwendigen Fortbildung des
Personals und der finanziellen Absicherung der Einrichtung und ihres Betriebs.
ucm
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von Anzeige » Fr 9. Mär 2012, 00:08

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