Berliner Musikschulforum

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Pressemeldung der Senatsverwaltung für Bildung etc.




Pressemeldung der Senatsverwaltung für Bildung etc.

Beitragvon ucm » Do 15. Mär 2012, 23:34

http://bildungsklick.de/pm/82954/aenderungsvorschriften-ueber-honorare-der-musikschulen/

Pressemeldung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 15.03.2012


Änderungsvorschriften über Honorare der Musikschulen

Berlin, 15.03.2012 - In der Debatte um die neuen Änderungsvorschriften über Honorare der Musikschulen werden Befürchtungen geäußert hinsichtlich erheblicher finanzieller Einbußen für die Lehrkräfte, Abschaffung von Ausfallhonoraren und Verschiebung der Anpassung der Honorarsätze an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes. Der Entwurf für die Änderungsvorschriften, wie er heute dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übergeben wurde, lässt keine Rechtfertigung für diese Sorgen erkennen.

Auch die bereits bestehenden Regeln für die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ändern sich nicht. Gleichwohl ist die erfolgreiche Arbeit sowohl im Einzelunterricht wie auch in Ensemblefächern oder bei Veranstaltungen auch auf der Basis eines freiwilligen Zusammenwirkens im Rahmen privatrechtlicher Verträge gewährleistet.

Die Musikschulen haben allerdings ihre Honorarkräfte künftig für sonstige Tätigkeiten wie Sitzungen, Hilfe bei Veranstaltungen oder Probenfahrten u.ä. zu vergüten oder die Teilnahme freizustellen. Hierdurch wird die "Organisation Schule" nicht gestört, aber Gerechtigkeit gegenüber den freiberuflichen Lehrkräften geübt.

"Die Berliner Musikschulen, deren erfolgreiches Wirken bundesweit Anerkennung findet, sind durch die geplante Honorarregelung nun auch rechtlich gegenüber der Rentenversicherung abgesichert und brauchen keine Nachforderungen zu fürchten. Die staatliche Förderung für die Einrichtungen wird nicht in Zweifel gezogen: Im Jahr 2010 hat das Land Berlin die staatlichen Musikschulen nach Anrechnung der Einnahmen mit 16,1 Mio. € bezuschusst", so Bildungsstaatssekretär Mark Rackles.

Auch die Praxis des Landes Berlin zur sozialen Absicherung für die freiberuflichen Lehrkräfte an Musikschulen besteht weiterhin. Diese besitzen gegenüber vielen anderen freiberuflichen Mitarbeiter/innen des Landes Berlin erhebliche Vorteile:

Dynamisierung der Honorarsätze in Anlehnung an die Tarifentwicklung für die Angestellten des Landes Berlin. Die Sätze werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt 7,3 Prozent steigen. Eine erste Anpassung und Erhöhung findet bereits zum 1. August 2012 um 4,65 Prozent statt. Zum 1. August 2013 werden die Honorare dann nochmals um 2,65 Prozent steigen. Statt 19,44 Euro wird sich der Honorarsatz für 45 Minuten Musikschulunterricht dann auf 20,86 Euro erhöhen. Leistung von Beiträgen/Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung an die Künstlersozialkasse. Im Fall von unentschuldigten Fehlen oder kurzfristig abgesagten Unterricht steht den Lehrkräften ein ungekürztes Ausfallhonorar zu. Für die arbeitnehmerähnlichen freiberuflichen Musikschullehrerinnen und -lehrer, also für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine Tätigkeit im Auftrag des Landes Berlin bestreiten, trägt das Land Berlin darüber hinausgehende Fürsorge durch Urlaubsentgelt und Unterstützung im Krankheitsfall.

Die Deutsche Rentenversicherung hat den neuen Honorarvorschriften zugestimmt und wird auf Nachforderungen verzichten. Den neuen Honorarvorschriften ist ein Musterhonorarvertrag beigelegt, um ein einheitliches Vorgehen an den Musikschulen sicherzustellen.
Ansprechpartner:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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