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Musikschulen entgehen Nachzahlung
Von Martin Klesmann
Berlin –
Die Senatsbildungsverwaltung hat die Arbeits- und Honorarbedingungen für Musikschullehrer neu geregelt. Im Gegenzug verzichtet die Rentenkasse darauf, Nachforderungen an die Bezirke wegen nicht gezahlter Sozialbeiträge zu stellen. Das bestätigte Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD).
Bei einer Überprüfung hatte die Rentenkasse festgestellt, dass ein Großteil der knapp 2.000 Honorarkräfte an Musikschulen scheinselbstständig ist, die Bezirke also seit vielen Jahren die eigentlich fälligen Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Nur etwa acht Prozent der Musikschullehrer sind fest angestellt, ein im Bundesvergleich äußerst niedriger Wert. Nun zahlt Berlin für die fast 2.000 Honorarkräfte in die Künstlersozialkasse ein, viele erhalten als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte auch Unterstützung im Krankheitsfall. Die Honorare steigen deshalb in diesem und kommenden Jahr um 7,3 Prozent.
Honorarlehrer erhalten dafür künftig keine Pauschalzahlungen mehr, sondern müssen jede Stunde einzeln abrechnen und sollen Unterrichtsmaterial selbst besorgen – damit sie nicht auf Festanstellung klagen können. Dadurch ist insbesondere die Kooperation mit den Schulen gefährdet, Charlottenburg-Wilmersdorf hat den Kooperationsvertrag bereits aufgekündigt. Ohne einen Musiklehrer der Schule darf ein Musikschullehrer mitunter gar nicht mehr an Schulen eingesetzt werden – denn dann könnte er auf Festanstellung klagen.
Am Donnerstag demonstrierten etwa 400 Musikschullehrer vor dem Roten Rathaus. „Wir sind das Prekariat“, riefen sie und berichteten, dass sie bei vollem Unterricht einen Jahresdurchschnittsverdienst von knapp 25.000 Euro brutto hätten, nach einer Hochschulausbildung. Sie kritisierten, dass sich laut der neuen Regelung Schüler wegen Familienfeiern und Klassenarbeiten entschuldigen könnten, und Honorarkräfte dann die Stunde nicht bezahlt bekommen.
Um die Mehrausgaben abzufedern, sollen Musikschulen nun größere Gruppen bilden, zum Beispiel in der musikalischen Früherziehung. Dies geht aus der Senatsvorlage hervor. Zusätzliche Landesmittel für Musikschulen sind aber demnach nicht vorgesehen, so dass Bezirksstadträte eine Erhöhung der Musikschulgebühren für wahrscheinlich halten. Wegen der neuen Regelung könnten noch weniger Stunden angeboten werden.