Berliner Musikschulforum

Eine Informationsplattform zur Situation der Berliner bezirklichen Musikschulen

ver.di/Fachgruppe Musik




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ver.di/Fachgruppe Musik

Beitragvon Franz » Fr 24. Aug 2012, 22:50

zur heutigen Info von Anke Jonas:

24. August 2012 Aus dem Abgeordnetenhaus
Musikschulen und Volkshochschulen brauchen endlich bessere Rahmenbedingungen

Thomas Birk (Bündnis 90/Die Grünen), Regina Kittler (Die Linke) und Martin Delius (Piraten) erklären:

Die Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus unterstützen die anhaltenden Proteste der Beschäftigten der Berliner Volkshochschulen und Musikschulen mit einem gemeinsamen Antrag (Drucksache 17/0449)

Wir fordern den Senat auf, den seit 2009 vorliegenden Abschlussbericht der Kommission Berliner Volkshochschulen und Musikschulen endlich umzusetzen. Der Bericht enthält konkrete Vorschläge zum schrittweisen Ausbau des Angebots und zur Angleichung der Ausstattung mit Leitungsfunktionsstellen in den bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen. In Fachkreisen wurde dieser Bericht einhellig als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Der Senat hat ihn bisher lediglich zur Kenntnis genommen, passiert ist erkennbar nichts.

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und die Piratenfraktion fordern den Senat auf, die Bezirke bei der Umsetzung des Berichts durch entsprechende Mittel und Stellenfreigaben zu unterstützen.

Rund 600 arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte an den Volkshochschulen und 1130 arbeitnehmerähnliche MusikschullehrerInnen arbeiten in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Das ist nicht länger hinnehmbar. Diese Honorarkräfte kämpfen seit Jahren für Tarifverträge, die ihnen mehr soziale Sicherheit bieten sollen. Dazu gehören u.a. Ausgleichszahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz und die Orientierung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Wir fordern den Senat auf, endlich entsprechende Tarifverhandlungen aufzunehmen.

Die den Bezirken dadurch im laufenden Haushalt entstehenden Mehrkosten müssen dabei über den Landeshaushalt ausgeglichen werden, um Gruppenvergrößerungen oder eine Anhebung der Kursgebühren zu verhindern.

Gleiche Forderungen wurden in vielen Bezirken auch mit Stimmen von SPD und CDU verabschiedet. Wir fordern die Regierungsfraktionen und den Senat daher auf, endlich ihre passive Haltung zu den Strukturproblemen in Musikschulen und Volkshochschulen aufzugeben und zu handeln.

Quelle: http://www.die-linke-berlin.de/politik/ ... dingungen/

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Franz
 
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Re: ver.di/Fachgruppe Musik

Beitragvon ucm » Mo 27. Aug 2012, 11:53

Und hier der Antrag im Wortlaut:

Abgeordnetenhaus von Berlin

17. Wahlperiode
Drucksache 17/0449
20.08.2012

Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion

Musikschulen und Volkshochschulen sichern – Arbeitsbedingungen der Honorarkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen verbessern

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 gemeinsam mit den Bezirken umzusetzen und damit eine Mindestqualität für diese bezirklichen Institutionen hinsichtlich des quantitativen und qualitativen Angebots und der Leitungsfunktionsstellenstruktur zu schaffen,
2. mit den gewerkschaftlichen Vertretungen für die Honorarkräfte von Musikschulen und Volkshochschulen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in arbeitnehmerähnlichem Status gem. § 12 a TVG der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen für so genannte feste freie MitarbeiterInnen bei Sendeanstalten vereinbart werden. Die Tarifverträge sollen dabei wie dort u.a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

o Orientierung der Honorare an den Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst Berlin
o Ausgleichszahlungen im Krankheitsfall
o Mutterschutz
o Altersvorsorge
o Mindestbeschäftigungsumfang
o Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen,

3. ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das die Kosten nicht einseitig auf die Bezirke, z. B. durch Erhöhung der Teilnahmegebühren oder Vergrößerung der Lerngruppen, abwälzt. Dabei sollen die in 2012/13 entstehenden Mehrkosten durch eine Basiskorrektur getragen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.11.2012 zu berichten.

Begründung

Musikschulen und Volkshochschulen bilden fundamentale Säulen der kulturellen Bildung und des Lebenslangen Lernens. Sie erfreuen sich einer stetig wachsenden Nachfrage. Allein die Musikschulen verzeichnen eine ständig wachsende Warteliste von derzeit 10.000 Menschen in Berlin (Stand März 2012). Bei den Integrationskursen und Sprachkursen übersteigt die Nachfrage das Angebot der Volkshochschulen. Beide Institutionen werden als Kooperationspartnerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Seit Jahren werden Entscheidungen verschleppt, wie mit den vielen Problemen in den bezirklichen Musikschulen und Volkshochschulen und den teils historisch durch die frühere Teilung der Stadt bedingten unterschiedlichen Personalsstrukturen umzugehen sei. Der Senat hat 2008 selbst eine Fachkommission für die Volkshochschulen und Musikschulen beauftragt, um Lösungsvorschläge zur Behebung der strukturellen Unterschiede und der unterschiedlichen Angebotsdichte zu erarbeiten. Der seit Juli 2009 vorliegende Abschlussbericht bietet eine hervorragende Grundlage, um schrittweise die personelle Ausstattung bei den Leitungsfunktionsstellen und beim Verwaltungspersonal in den bezirklichen Volkshochschulen und
Musikschulen anzugleichen. Die Fachkommission hat außerdem Vorschläge zur Verstärkung der überbezirklichen Zusammenarbeit erarbeitet und empfiehlt die gesamtstädtische Steuerung der Maßnahmen über eine Steuerungsgruppe aus Senat und Bezirken.
Auch wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden, können sie nicht über ein Grundsatzproblem der Berliner Musikschulen und Volkshochschulen hinwegtäuschen. Das qualitativ teils hervorragende Angebot basiert auf einer dazu im Gegensatz stehenden selbstausbeuterischen Struktur. Über neunzig Prozent der Tätigkeiten werden von Honorarkräften geleistet, die in den letzten zwanzig Jahren aufgrund selten vorgenommener Honoraranpassungen einen massiven Nettoeinkommensverlust hinnehmen mussten.
Von insgesamt rund 3000 FreiberuflerInnen an den Berliner Volkshochschulen sind ca. 600 arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte, bei den Musikschulen sind von über 2000 FreiberuflerInnen rund 1130 auf arbeitnehmerähnlicher Basis tätig. Die arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen fordern schon lange Tarifverträge, um damit berlineinheitliche Mindeststandards der finanziellen und sozialen Absicherung zur Geltung zu bringen. Für die Honorarkräfte der Volkshochschulen bedeutet dies in erster Linie die Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie für MusikschullehrerInnen
auf Honorarbasis schon seit 1983 gilt und jetzt in Ausfallhonorar auf Antrag umbenannt werden soll. Darüber hinaus fordern die arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte beider Institutionen Regelungen zum Mutterschutz, zur Altersvorsorge, die Ankoppelung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, einen Mindestbeschäftigungsumfang und eine eigene Interessenvertretung.
Vorbild für dieses Modell sind entsprechende Tarifverträge für Honorarkräfte beim Rundfunk. Selbstverständlich müsste vor Abschluss solcher Verträge ein Einvernehmen mit der Rentenversicherung diesbezüglich getroffen werden.
Unter den bisher geltenden Rahmenbedingungen ist eine Kooperation der Volkshochschulen und insbesondere der Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, wie sie das Landesschulgesetz in den § 123 (5) und 124 (6) ausdrücklich vorsieht, nur schwer zu realisieren. Die Honorarkräfte erbringen im Rahmen des Ganzstagsangebots im Vergleich zu den festangestellten oder verbeamteten KollegInnen der allgemeinbildenden Schule schlecht bezahlte Gruppenangebote mit hoher Verantwortung oft mit darüber hinausgehenden Aufsichtsfunktionen.
Zur finanziellen Absicherung der Ergebnisse des Fachkommissionsberichts und des Abschlusses von Tarifverträgen mit arbeitnehmerähnlichen Honorarkräften darf es nicht zu einseitigen Belastungen der Bezirke kommen. Die Gegenfinanzierung muss unter Berücksichtigung von sozialen und pädagogischen Zielen erfolgen. Beispielsweise ist die wiederholte Erhöhung von Gruppengrößen bei Musikschulen ausgereizt.
Weitergehend bedarf es eines gesamtstädtischen Diskurses unter Einbeziehung der Bezirke und der fachlichen Interessenvertretungen und Gremien, wie Musikschulen und Volkshochschulen strukturell über die kurz- und mittelfristigen Vorschläge der Fachkommission hinaus entwickelt werden sollen.

Berlin, den 14. August 2012

Pop Mutlu Birk
und die übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wolf Kittler
und die übrigen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE

Baum Lauer Delius
und die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion
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